Ihr Leben ist nicht mit dem eines anderen vergleichbar. Deshalb kommt es auf eine maßgeschneiderte Lösung für Sie an. Besonderes Augenmerk legen wir darauf, Ihr Anliegen korrekt zu erfassen und arbeiten gemeinsam mit Ihnen Ihre Zielsetzung detailliert heraus. Sie wollen die eigene Absicherung sicherstellen und den Anfall von Steuern minimieren oder ausschließen oder verfolgen noch weitere Ziele? Wir können Ihnen als erfahrene Berater und Fachanwalt für Erbrecht aufzeigen, welche Gestaltungsmittel für Ihr individuelles Anliegen tauglich sind.
Lebzeitige Übertragungen, sei es als reine Schenkung oder mit vorbehaltenen Rechten wie einem Wohnrecht oder Nießbrauch, spielen dabei eine wichtige Rolle und bilden in Kombination mit einer darauf abgestimmten letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) eine Gesamtlösung in der Vermögensnachfolge. Besonders herausfordernd ist die Nachfolge in (Familien-)Unternehmen. Es bedarf einer sorgsamen Planung und geeigneten Umsetzung, dass die nachfolgenden Generationen das bisher Geschaffene gekonnt fortsetzen und erfolgreich in die Zukunft führen. Hierzu ist es notwendig, die Ausgangslage zu begreifen, die Möglichkeiten zu erkennen und die Weichen rechtzeitig zu stellen. Ohne solides Fundament kann das Haus der Zukunft nicht gebaut werden.
Im Vorfeld lebzeitiger Übertragungen sind wichtige Fragen zu beantworten: Welchen Mehrwert erzielen Sie durch die Vorabübertragung von Vermögenswerten? Wie schaffen Sie einen etwaigen Ausgleich für weitere Familienmitglieder und wie vermeiden Sie Streit unter Ihren Kindern und weiteren Abkömmlingen? Wie können Sie etwaige Fehlentwicklungen vermeiden oder diesen gegensteuern?
Im Zuge der letztwilligen Verfügung beschränken wir uns nicht auf die Verwendung gängiger Muster. Das Berliner Testament ist gerade nicht die Ideallösung für jedermann. Wir konzipieren, basierend auf der herausgearbeiteten Zielsetzung, eine maßgeschneiderte Lösung für Sie. Erbrechtlicher Weitblick kombiniert mit eindeutigen und durchsetzbaren Anordnungen runden wir mit steuerlicher Gestaltung ab. Ihre Vorstellungen davon, wer es wert ist an Ihrem Nachlass beteiligt zu werden bringen wir in Einklang mit etwaig gewünschter individueller Vermögenszuweisung. Wünsche nach Enterbung nehmen wir ernst und setzen diese im rechtlichen Möglichen um. Besonderes Augenmerk legen wir auf Sonderkonstellationen, sei es bei Auslandsberührungen oder „Sorgenkindern“. Die Ausgestaltung von Bedürftigen- oder Behindertentestamenten zählt zu unserem Repertoire. Wir beraten Sie nicht nur über Vor- und Nachteile einer möglichen Testamentsvollstreckung, sondern geben Ihnen auch Ratschlag, ob eine solche Testamentsvollstreckung für Ihren Nachlass einen Mehrwert bietet.
Ihr Herz schlägt für die Gemeinnützigkeit und Sie wollen einen gemeinnützigen Verein oder eine Stiftung begünstigen? Oder sogar eine eigene Stiftung gründen? Unser theoretisches Wissen und unsere praktische Erfahrung werden dabei zu Ihrem Vorteil.
Klarheit schaffen wir in den Bereichen der medizinischen Behandlung und dem Fortbestand der eigenen Handlungsfähigkeit.
Ob eine Patientenverfügung für Sie erforderlich wird und welchem Inhalt eine solche in Ihrem konkreten Fall haben sollte, zeigen wir Ihnen auf. Dem Wunsch, auch die letzte Phase des Lebens selbstbestimmt und mit der (nur) gewünschten medizinischen Versorgung zu beschreiten, verschaffen wir Geltung. Wir nehmen bei der Ausgestaltung Ihre Vorstellungen ernst und erkennen die Sensibilität des Themas.
General- und Vorsorgevollmachten sind das Mittel der Wahl, um Ihre Vorstellungen individuell und erfolgreich kontinuierlich umzusetzen, auch wenn Ihre eigene Handlungs- oder Entscheidungsfähigkeit (dauerhaft) nicht mehr gegeben sein sollte. Dabei gilt bei uns der Grundsatz „Vollmacht ist Vertrauenssache.“ Die mit einer solchen Vollmacht verbundenen Gefahren zeigen wir transparent auf und bieten Ihnen unterschiedlichste Gestaltungsvarianten, um die Gefahr des Vollmachtsmissbrauchs zu minimieren. Über Argus und Prokurator bieten wir Ihnen auch gesonderte Dienstleistungen zum Schutz Ihrer persönlichen Interessen und Ihres Vermögens.
Wir bieten Ihnen Orientierung, ob die Betreuungsverfügung für Sie die richtige Lösung ist. Gerade wenn Sie keine Vertrauenspersonen benennen können oder die Angst vor dem Kontrollverlust überwiegt, kann die Betreuungsverfügung eine Lösung darstellen. Von uns erfahren Sie, was die Betreuungsverfügung leistet und was sie gerade nicht bietet.